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Volksschulen

In der Stadtgemeinde Tulln gibt es drei Volksschulen, in denen mit pädagogischer Kompetenz und mit viel Einfühlungsvermögen die Basis für den weiteren Bildungsweg der jüngsten BürgerInnen gelegt wird. Alle drei Volksschulen bieten auch Frühbetreuung (ab 6:30 Uhr, Kosten: € 2,- pro Tag) und Nachmittagsbetreuung (12:00 – 17:30 Uhr) an – die Anmeldung erfolgt direkt bei der Stadtgemeinde Tulln.

Egon Schiele Volksschule

Schon Tullns größter Sohn ist hier zur Schule gegangen. Der Schwerpunkt der Schule liegt daher auch auf der Förderung von Kreativität und kreativen Begabungen.

Kontakt:
Kirchengasse 30
3430 Tulln/Donau
Tel.: +43 (0) 2272 690 740
Mail: vs.tulln-1@noeschule.at
Web: www.vstulln1.ac.at

Volksschule 2

Die Volksschule 2 legt – wie auch die anderen Volksschulen – neben den Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen auch auf die Vermittlung von Toleranz und Einfühlungsvermögen großen Wert.

Kontakt:
Frauentorgasse 68
3430 Tulln/Donau
Tel.: +43 (0) 2272 690 750
Mail: vs.tulln-2@noeschule.at
Web: www.vstulln-2.ac.at

Volksschule Langenlebarn

Für die Kinder Langenlebarns, der größten Katastralgemeinde Tullns, gibt es eine eigene Volksschule – für kurze Wege von Eltern und Kindern.

Kontakt:
Wiener Straße 3
3425 Langenlebarn
Tel.: +43 (0) 2272 690 760
Mail: vs.langenlebarn@noeschule.at

Kosten für Nachmittagsbetreuung

  • 1-2 Tage pro Woche       44,00 € monatlich
  • 3 Tage pro Woche           62,00 € monatlich
  • 4 Tage pro Woche           79,00 € monatlich
  • 5 Tage pro Woche           98,00 € monatlich

Jausen-/Bastelbeitrag 

  • 1-2 Tage pro Woche       10,80 € monatlich
  • 3-5 Tage pro Woche       13,00 € monatlich

Auf Wunsch: Mittagessen   4,70 € pro Tag

Zur Schuleinschreibung (jährlich Ende Februar) werden die schulpflichtigen Kinder im Jänner/Februar schriftlich durch die Stadtgemeinde Tulln eingeladen. Der Termin ist unbedingt gemeinsam mit dem zukünftigen „Tafelklassler“ wahrzunehmen. Außerdem ist bitte mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern oder des Kindes
  • E-Card
  • ggf. Vormundschaftsbestellungsdekret (bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen)
  • Portfolio und Brief der Pädagogin aus dem Kindergarten
  • Gutachten die bereits erstellt wurden
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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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