Verlorene Arbeit, zerbrochene Ehe oder ein plötzlicher Schicksalsschlag – Menschen könnten in der heutigen Zeit rasch in Not geraten. Die Stadtgemeinde Tulln bietet für soziale Notfälle eine Reihe an Hilfsleistungen an.
Folgende Informationen könnten BürgerInnen in (finanzieller) Not hilfreich sein:
Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz)
Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen nach dem NÖ SAG kann direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Über Leistungen nach dem NÖ SAG entscheidet die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
SozialCard
Die Sozialcard bietet Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben, sowie die Inanspruchnahme vergünstigter Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadtgemeinde Tulln.
Weitere Informationen und Anspruchsberechtigung
Heizkostenzuschuss
Sozialbedürftige Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgemeindegebiet Tulln haben, können für jede Heizperiode einmalig einen Heizkostenzuschuss der Stadt Tulln beantragen. Die Beantragung sowie die Auszahlung erfolgen über das Bürgerservice. Auch Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes NÖ können hier gestellt werden. Der Auszahlungszeitraum für beide Heizkostenzuschüsse endet jeweils am 31. März.
Weitere Informationen und Anspruchsberechtigung
Wohnzuschuss der Stadtgemeinde Tulln
Sozialbedürftigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Tulln haben, werden Zuschüsse zum Mietaufwand in von öffentlichen Rechtsträgern errichteten und erhaltenen Objekten gewährt.
Richtlinien für den Wohnzuschuss der Stadtgemeinde Tulln
Antrag für den Wohnzuschuss der Stadtgemeinde Tulln
Gemeindewohnungen
Für viele Menschen sind Gemeindewohnungen ein rettender Anker oder eine notwendige Übergangslösung. Die Vormerkung für frei werdende Wohnungen ist in einem persönlichen Termin während der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten in der Abteilung Bildung, Gesundheit und Soziales möglich.
Förderung der Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
Der Gemeinderat der Stadt Tulln hat in seiner Sitzung vom 28. September 2006 Richtlinien für die Unterstützung bei sozialen Härtefällen für die Wasserbezugsgebühr und Kanalbenützungsgebühr beschlossen.
Nachhilfeunterricht
Die Schuljahre 2020 und 2021 waren von Covid-19 und Homeschooling geprägt. Für die SchülerInnen bedeutete das auch weniger unmittelbare Fördermöglichkeiten wie z.B. Förderkurse - was nun häufig vermehrt Bedarf an privater Nachhilfe hervorruft. Die Stadtgemeinde Tulln unterstützt daher alle SozialCard-BesitzerInnen, die in der Familie private Nachhilfe benötigen, mit einer 50%igen Ermäßigung des bezahlten Betrages der Nachhilfe gegen Vorlage der Rechnung, jedoch jährlich mit max. € 300,00 je Fall.
Antrag auf Förderung von Nachhilfeunterricht
Befreiung von Rundfunkgebühren (GIS)
Anträge zur Befreiung von Rundfunkgebühren sind im Bürgerservice erhältlich, müssen aber bei der GIS (Gebühren Info Service) eingebracht werden.
Weitere Informationen und Antragsformular zum Ausdrucken
weitere Hilfsangebote in der Stadt
- Gesundes Tulln
- Land Niederösterreich
- Amtstag beim Bezirksgericht Tulln (kostenlose Erstauskunft)
- erste anwaltliche Auskunft (kostenlos)
- Pflege daheim
- Caritative Vereine
- Lionsclub
- Rotarier
- MÖWE - Psychosoziales Zentrum
- Trauergruppe