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Ich möchte finanzielle / soziale Unterstützung in Anspruch nehmen

Verlorene Arbeit, zerbrochene Ehe oder ein plötzlicher Schicksalsschlag – Menschen könnten in der heutigen Zeit rasch in Not geraten. Die Stadtgemeinde Tulln bietet für soziale Notfälle eine Reihe an Hilfsleistungen an.

Folgende Informationen könnten BürgerInnen in (finanzieller) Not hilfreich sein:

Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz)

Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen nach dem NÖ SAG kann direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Über Leistungen nach dem NÖ SAG entscheidet die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)

Weitere Informationen

 

SozialCard

Die Sozialcard bietet Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben, sowie die Inanspruchnahme vergünstigter Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadtgemeinde Tulln.

Weitere Informationen und Anspruchsberechtigung

 

Heizkostenzuschuss

Sozialbedürftige Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgemeindegebiet Tulln haben, können für jede Heizperiode einmalig einen Heizkostenzuschuss der Stadt Tulln beantragen. Die Beantragung sowie die Auszahlung erfolgen über das Bürgerservice. Auch Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes NÖ können hier gestellt werden. Der Auszahlungszeitraum für beide Heizkostenzuschüsse endet jeweils am 31. März.

Weitere Informationen und Anspruchsberechtigung

 

Wohnzuschuss der Stadtgemeinde Tulln

Sozialbedürftigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Tulln haben, werden Zuschüsse zum Mietaufwand in von öffentlichen Rechtsträgern errichteten und erhaltenen Objekten gewährt.

Richtlinien für den Wohnzuschuss der Stadtgemeinde Tulln 

Antrag für den Wohnzuschuss der Stadtgemeinde Tulln

 

 

 

Gemeindewohnungen

Für viele Menschen sind Gemeindewohnungen ein rettender Anker oder eine notwendige Übergangslösung. Die Vormerkung für frei werdende Wohnungen ist in einem persönlichen Termin während der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten in der Abteilung Bildung, Gesundheit und Soziales möglich. 

 

Förderung der Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr

Der Gemeinderat der Stadt Tulln hat in seiner Sitzung vom 28. September 2006 Richtlinien für die Unterstützung bei sozialen Härtefällen für die Wasserbezugsgebühr und Kanalbenützungsgebühr beschlossen.

Weitere Informationen

 

Nachhilfeunterricht

Die Schuljahre 2020 und 2021 waren von Covid-19 und Homeschooling geprägt. Für die SchülerInnen bedeutete das auch weniger unmittelbare Fördermöglichkeiten wie z.B. Förderkurse - was nun häufig vermehrt Bedarf an privater Nachhilfe hervorruft. Die Stadtgemeinde Tulln unterstützt daher alle SozialCard-BesitzerInnen, die in der Familie private Nachhilfe benötigen, mit einer 50%igen Ermäßigung des bezahlten Betrages der Nachhilfe gegen Vorlage der Rechnung, jedoch jährlich mit max. € 300,00 je Fall.

Antrag auf Förderung von Nachhilfeunterricht

 

Befreiung von Rundfunkgebühren (GIS)

Anträge zur Befreiung von Rundfunkgebühren sind im Bürgerservice erhältlich, müssen aber bei der GIS (Gebühren Info Service) eingebracht werden.

Weitere Informationen und Antragsformular zum Ausdrucken

 

weitere Hilfsangebote in der Stadt

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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