Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung im Förderungsobjekt. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung.

Hinweise

Bezieher der SozialCard können 

  • die Kanalbenützungsgebühr mit 19,20 %, max. mit EUR 60,- pro Jahr
  • die Wasserbezugsgebühr mit 27,70 %, max. mit EUR 45,- pro Jahr

gefördert bekommen.

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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