Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung im Förderungsobjekt. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung.
Hinweise
Bezieher der SozialCard können
- die Kanalbenützungsgebühr mit 19,20 %, max. mit EUR 60,- pro Jahr
- die Wasserbezugsgebühr mit 27,70 %, max. mit EUR 45,- pro Jahr
gefördert bekommen.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Bereitstellungsgebühr
- Buchhaltung und Kassenverwaltung für Gemeindeverbände und Stiftungen
- Darlehensverwaltung
- Grundsteuer
- Interessentenbeitrag
- Kanalbenützungsgebühr
- Kassenverwaltung
- Kommunalsteuer
- Lustbarkeitsabgabe
- Mahnwesen
- Müllgebühren und NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
- Nächtigungstaxe (vormals Orts- und Regionaltaxe)
- Vergnügungsabgabe
- Wasserbezugsgebühr
- Zahlungserleichterungen
- Einzugsermächtigungen
- Buchhaltung