Heizkostenzuschuss 2023/24 - Gemeinde Tulln
Informationen
Richtlinien zum Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Tulln
Erläuterungen zu den Richtlinien/Stand 01.01.2023
Erläuterungen zu den Richtlinien/Stand 01.01.2024
Formulare
Voraussetzungen
- Österr. Staatsbürgerschaft bzw. EWR-BürgerInnen
- Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Tulln
- Monatliche Brutto-Einkünfte, die die Einkommensgrenzen der Stadtgemeinde Tulln nicht überschreiten
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen.
Notwendige Unterlagen
Sämtliche Einkommensnachweise (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Alimente, etc.)
Zuständigkeit
Der Heizkostenzuschuss kann im Bürgerservice des Rathauses oder im Bürgerservice Langenlebarn beantragt werden.
Termine / Fristen
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2024 (einlangend) gestellt werden.
Sollte der Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
Hinweise
Der Heizkostenzuschuss des Stadtgemeinde Tulln beträgt für die Heizperiode 2023/2024 pro Haushalt einmalig € 225,00 und wird auf das Konto überwiesen.
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Tulln besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.
Parallel kann auch der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beantragt werden.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
- Isabella Toth
- Maria Schreiber
- Stefan Gotthart
- Ariane Nefischer
- Isabella Gneth
- Daniela Schaffler-Degold
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Babypakete
- Ferienbetreuung
- Ganztägige Schulform Volksschulen
- Gemeindewohnungen (Anmeldung und Information)
- Gesundes Tulln
- Internationale Egon Schiele-Gesellschaft
- Kindergärten
- Koordinationsstelle Pflege
- Musikschule Tulln
- Seniorenangelegenheiten
- Seniorenwohnungen (Anmeldung und Information)
- Sozialangelegenheiten
- SozialCard
- Stadtbücherei Tulln
- Startwohnungen (Anmeldung und Information)
- Volksschulen