Indirekteinleitung von Betrieben
Informationen
Laut Indirekteinleiterverordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird (Indirekteinleitung), gegenüber dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der Einleitung zu melden. Eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens ist erforderlich. Der Betrieb ist zur regelmäßigen Mitteilung in Abhängigkeit von Art und Menge der Einleitung verpflichtet.
Formulare
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Projektanforderungen
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Geschäftsbedingungen
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Antrag
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Erhebungsbogen für Schlacht- und Fleischverarbeitende Betriebe
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Erhebungsbogen für Tankstellen, KFZ-Waschplätzen, KFZ-Werkstätten
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Erhebungsbogen für Zahnbehandlungseinrichtungen
Voraussetzungen
Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation.
Notwendige Unterlagen
siehe Projektanforderungen
Kosten
Kosten des Zustimmungsverfahrens: € 645,29 inkl. USt.
Katasterführungsentgelt: € 320,63 inkl. USt. pro 2-jährlichem Berichtsintervall
(Stand Jänner 2024, Kosten werden jährlich valorisiert)
Termine / Fristen
Vor Beginn der erstmaligen Abwassereinleitung
Hinweise
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei dem zuständigen Ansprechpartner in der Stadtgemeinde Tulln.