Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Vereinsförderung

Voraussetzungen

Berücksichtigt werden Förderungsansuchen von Vereinen, die kulturelle, soziale oder sportliche Vorhaben umsetzen und dabei insbesondere die Förderung der Jugend als Schwerpunkt haben und die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich in der Gemeinde Tulln haben und deren Leistungen vor allem der Tullner Bevölkerung zu Gute kommen.

Notwendige Unterlagen

Ein Antrag um Vereinsförderung ist schriftlich mittels formlosem Schreiben abzugeben.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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