Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)

Informationen

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe gemäß § 38 Nö Bauordnung 2014. Sie deckt die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Straße ab. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei dem zuständigen Ansprechpartner der Stadtgemeinde Tulln.

Kosten

Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe beträgt seit 1. Jänner 2024 € 885,00.

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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