Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
Informationen
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe gemäß § 38 Nö Bauordnung 2014. Sie deckt die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Straße ab. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei dem zuständigen Ansprechpartner der Stadtgemeinde Tulln.
Kosten
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe beträgt seit 1. Jänner 2024 € 885,00.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Brandsicherheitswache
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung