Bauplatzerklärungen
Informationen
Eine Erklärung zum Bauplatz ist die Grundvoraussetzung, dass ein Bauvorhaben auf einem Grundstück ausgeführt werden kann. Diese wird entweder auf Antrag oder aufgrund der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück erteilt. Detaillierte Fragen kann Ihnen die Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln beantworten.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Brandsicherheitswache
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung