Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
Informationen
Wenn ein Bauvorhaben fertiggestellt ist, spätestens jedoch 5 Jahre nach Baubeginn, ist eine Fertigstellungsanzeige mit den dazugehörigen Bescheinigungen und Bestätigungen vorzulegen. Es kann einmalig schriftlich um Fristverlängerung für die Fertigstellung angesucht werden. Erst nach Vorlage aller Unterlagen kann das Recht zur Benützung ausgestellt werden. Beim Neubau eines Ein- bzw. Mehrfamilienwohnhauses kann erst noch vollständiger Vorlage aller Unterlagen im Meldeamt eine Anmeldung erfolgen.
Formulare
Kosten
- Bundesgebühr für das Ansuchen € 14,30
- Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
- planliche Beilage € 7,20
- Höchsatz für eine Beilage € 21,80
Die tatsächlichen Kosten sind von der Anzahl der Beilagen abhängig.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Brandsicherheitswache
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung