Baufortschrittsbestätigung
Informationen
Wenn Sie eine Baufortschrittbestätigung für die Wohnbauförderung des Landes NÖ benötigen, erhalten Sie diese nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage direkt in der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln.
Formulare
Voraussetzungen
telefonische/persönliche Vorsprache im Bauamt
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Brandsicherheitswache
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung