Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
Informationen
Entsprechend des NÖ Veranstaltungsgesetzes ist für Lokalitäten öffentlicher Veranstaltungen bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern eine Genehmigung bei der Stadtgemeinde Tulln zu erwirken.
Voraussetzungen
- Formular für das Ansuchen um Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
- Plan
- Konzepte (Brandschutz, Verkehr, etc.)
Kosten
- Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
- Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
- planliche Beilage € 7,20
- Höchsatz für eine Beilage € 21,80
- Verwaltungsabgabe € 8,85
- Bewilligung für Veranstaltungsbetriebsstätten € 77,5 (bis 500 Pers.) oder € 100,0 (ab 500 Pers.)
Termine / Fristen
mind. 8 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung
Hinweise
Ab 3.000 möglichen Besuchern ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln die zuständige Veranstaltungsbehörde.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Brandsicherheitswache
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung