Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung

Informationen

Entsprechend des NÖ Veranstaltungsgesetzes ist für Lokalitäten öffentlicher Veranstaltungen bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern eine Genehmigung bei der Stadtgemeinde Tulln zu erwirken.

Voraussetzungen

  • Formular für das Ansuchen um Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
  • Plan
  • Konzepte (Brandschutz, Verkehr, etc.)

Kosten

  • Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
  • Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
  • planliche Beilage € 7,20
  • Höchsatz für eine Beilage € 21,80
  • Verwaltungsabgabe € 8,85
  • Bewilligung für Veranstaltungsbetriebsstätten € 77,5 (bis 500 Pers.) oder € 100,0 (ab 500 Pers.)

Termine / Fristen

mind. 8 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung

Hinweise

Ab 3.000 möglichen Besuchern ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln die zuständige Veranstaltungsbehörde.

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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