Gebrauchsabgabe
Informationen
Eine Gebrauchsabgabe ist zu entrichten, wenn durch ein Bauvorhaben öffentliches Gut (beispielsweise bei der Anbringung einer auskragenden Werbeanlage bzw. eines auskragenden Werbeschildes) in Anspruch genommen wird. Diese wird mit eigenem Bescheid vorgeschrieben.
Hinweise
Beispielsweise für Werbeschilder
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Brandsicherheitswache
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung