Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
Informationen
Im Gemeindegebiet beschäftigte Personen können eine günstige Parkberechtigungen in den Parkhäusern Frauentorgasse und Albrechtsgasse beantragen.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie unter http://www.tulln.arivo.at/
Nach einem einmaligen Registrierungsprozess erhalten Sie einen persönlichen Benutzerbereich, welcher Ihnen ermöglich, Ihre Fahrzeuge samt Kennzeichen anzulegen und zu verwalten.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die zuständigen Mitarbeiter bei der Stadtgemeinde Tulln wenden.
Formulare
Voraussetzungen
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Adresse
- Fahrzeugkennzeichen
- Angabe der Zahlmethode - Sepa Lastschrift oder Kreditkarte
- Beschäftigungsverhältnis bei einem Tullner Betrieb oder einer Tullner Behörde
Notwendige Unterlagen
Anleitung für die Benutzung der Dienste auf https://tulln.arivo.app/de/
Kosten
ab 01.01.2023: € 20,00 pro Monat und ausgegebener Parkberechtigung
Hinweise
Beschäftigungsparkberechtigungen laufen monatsweise bis auf Widerruf, der Beschäftigtennachweis wird regelmäßig überprüft um Mißbrauch auszuschließen.
Zum Nachweis des Beschäftigtenverhältnis 2023 nutzen sie bitte dieses Formular.
Das Fahrzeug darf nur im 2. Obergeschoss (Freigeschoss) oder im Untergeschoss des beantragten Parkhauses abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist nicht gestattet.
Die Parkberechtigung gilt nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife laut Aushang. Diese werden im Folgemonat mit dem Monatstarif zur Verrechnung gebracht.
Aufgrund der hohen Nachfrage und einer begrenzten Verfügbarkeit ist derzeit mit längeren Wartezeiten in beiden Parkhäusern zu rechnen, bis eine Berechtigung erteilt wird.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Ampelanlagen
- Anruf-Sammel-Taxi
- Öffentliche Beleuchtung
- Benützung öffentlichen Gutes
- Bewohner-Parkkarten
- Blumenschmuckwettbewerb "Tulln blüht"
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Landesstraßen
- Märkte
- Öffentlicher Verkehr
- Ortsbildpflege
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Sondernutzungen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Steganlagen
- Transparentwerbung über Straßen
- Treppelwege
- Park & Drive-Anlage S5
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Donaubühne Instandhaltung
- Kinderspielplätze
- Mobilität und Infrastruktur
- Park- und Gartenanlagen