Bundesstraßen
Informationen
Bei Bundesstraßen ist der Straßenerhalter entweder die Asfinag oder das Land Niederösterreich. Als Verkehrsbehörde für den fließenden Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständig, für den ruhenden Verkehr (Parkplätze und städtische Parkgaragen) die Stadtgemeinde Tulln. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Ampelanlagen
- Anruf-Sammel-Taxi
- Öffentliche Beleuchtung
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bewohner-Parkkarten
- Blumenschmuckwettbewerb "Tulln blüht"
- Bodenmarkierungen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Landesstraßen
- Märkte
- Öffentlicher Verkehr
- Ortsbildpflege
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Sondernutzungen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Steganlagen
- Transparentwerbung über Straßen
- Treppelwege
- Park & Drive-Anlage S5
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Donaubühne Instandhaltung
- Kinderspielplätze
- Mobilität und Infrastruktur
- Park- und Gartenanlagen