Fahrzeuge ohne Kennzeichen
Informationen
Zweitwagen mit Wechselkennzeichen dürfen ohne gültiges amtliches Kennzeichen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit ein betriebsbereites Fahrzeug, welches über eine gültige §57a Überprüfung verfügt, in einer der städtischen Parkgaragen entgeltlich einzustellen.
Kraftfahrzeuge dürfen auch nicht in Grünflächen abgestellt werden, da Grünflächen gem. §2 Abs.6 der StVO 1960 nicht Bestandteil der Straße sind und daher nicht dem Verkehr - auch dem Ruhenden - dienen.
Bei Abstellung ohne Genehmigung gem. §82 Abs.2 und 89a(2) lit. a der StVO 1960 erfolgt eine Zettelhinterlegung am Fahrzeug mit dem Ersuchen, das Fahrzeug binnen 3 Tagen zu entfernen, da ansonsten Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erstattet wird. In weiterer Folge wird das Fahrzeug kostenpflichtig entfernt.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Ampelanlagen
- Anruf-Sammel-Taxi
- Öffentliche Beleuchtung
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bewohner-Parkkarten
- Blumenschmuckwettbewerb "Tulln blüht"
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Landesstraßen
- Märkte
- Öffentlicher Verkehr
- Ortsbildpflege
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Sondernutzungen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Steganlagen
- Transparentwerbung über Straßen
- Treppelwege
- Park & Drive-Anlage S5
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Donaubühne Instandhaltung
- Kinderspielplätze
- Mobilität und Infrastruktur
- Park- und Gartenanlagen