Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Bewohner-Parkkarten

Informationen

Als Anwohner/Anrainer einer kostenpflichtigen Kurzparkzone in Tulln kann um eine Ausnahmegenehmigung gemäß §45 Abs.4 bzw. Abs.4a StVO 1960 für das Parken innerhalb einer Kurzparkzone in Tulln angesucht werden - mittels Mail, Brief oder Formular. Die Dauer der Ausnahmegenehmigung ist auf mindestens ein Monat und höchstens zwei Jahre beschränkt. Nach Ablauf der Bewilligung ist neuerlich um Verlängerung anzusuchen. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

Keine Abstellmöglichkeit des KFZ am Wohnort auf Eigengrund.

Name und Adresse des Antragstellers müssen mit den Daten im Zulassungsschein übereinstimmen.

Kosten

  • Die monatlichen oder jährlichen Kosten entnehmen sie bitte dem aktuellen Tarifblatt.
  • Zusätzlich fallen pro Parkkarte einmalige Gebühren in der Höhe von € 14,30 und Verwaltungsabgaben von € 35,10 an. (Stand 1. April 2020)
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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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