Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Sondernutzungen

Informationen

Gem. § 18 - NÖ Straßengesetz wird zwischen einem Grundstückseigentümer und der Stadtgemeinde Tulln als Straßenerhalter und Verwalter des öffentlichen Gutes ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, welche Rechte und Pflichten den jeweiligen Vertragspartner an der Schnittstelle zwischen Grundstück und öffentlichem Gut treffen. Dieser Vertrag ist grundsetzlich Vorraussetzung im Zuge der Erlangung einer Baubewilligung bei der Baubehörde.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straße und Verkehr gerne zur Verfügung.

Formulare

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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