Sondernutzungen
Informationen
Gem. § 18 - NÖ Straßengesetz wird zwischen einem Grundstückseigentümer und der Stadtgemeinde Tulln als Straßenerhalter und Verwalter des öffentlichen Gutes ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, welche Rechte und Pflichten den jeweiligen Vertragspartner an der Schnittstelle zwischen Grundstück und öffentlichem Gut treffen. Dieser Vertrag ist grundsetzlich Vorraussetzung im Zuge der Erlangung einer Baubewilligung bei der Baubehörde.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straße und Verkehr gerne zur Verfügung.
Formulare
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Ampelanlagen
- Anruf-Sammel-Taxi
- Öffentliche Beleuchtung
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bewohner-Parkkarten
- Blumenschmuckwettbewerb "Tulln blüht"
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Landesstraßen
- Märkte
- Öffentlicher Verkehr
- Ortsbildpflege
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Steganlagen
- Transparentwerbung über Straßen
- Treppelwege
- Park & Drive-Anlage S5
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Donaubühne Instandhaltung
- Kinderspielplätze
- Mobilität und Infrastruktur
- Park- und Gartenanlagen