Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)

Informationen

Für die Benützung von Verkehrsflächen zu verkehrsfremden Zwecken kann eine Bewilligung mittels Formular oder schriftlicher Eingabe (Brief oder Mail) beantragt werden.

 

Die Stadtgemeinde Tulln als Verkehrsbehörde erteilt eine Bewilligung mit besonderen Auflagen.

Gem. STVO 1960 § 82/1: Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (bspw. Parkplatzsperren für Festveranstaltungen oder Hochzeiten)

Gem. STVO 1960 § 90:  Arbeiten auf oder neben Straßen (bspw. Baustellen und Baustofflagerungen)

Die erforderlichen Verkehrszeichen können

  • selbst organisiert 
  • bei der Stadtgemeinde Tulln  - städt. Bauhof ausgeliehen (Aufwandsvergütung) oder
  • vom städt. Bauhof als Dienstleister aufgestellt werden.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.

Formulare

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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