Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland

Informationen

 

Für ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Ermittlung der Ehefähigkeit (Anforderungen siehe im Punkt "Ermittlung der Ehefähigkeit") erforderlich, welche auf jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden kann. Vorherige telefonische Terminreservierung ist empfehlenswert.

Information auf help.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Vorlage der jeweils erforderlichen Dokumente. Weitere Informationen erhalten Sie gerne jederzeit am Standesamt Tulln.

Kosten

Die Gebühren variieren. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Standesamt Tulln.

Hinweise

Für das Ehefähigkeitszeugnis gelten die selben Voraussetzungen wie für Eheschließung!

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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