Heizkostenzuschuss 2024/25 - Land NÖ
Informationen
Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ab 21. Oktober 2024 auf der Webseite des Landes Niederösterreich.
Formulare
Voraussetzungen
Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Heizkostenzuschusses gehören:
1.
a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
- alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
- Asylwerbende Personen
Notwendige Unterlagen
Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, etc.), nachzuweisen.
Zuständigkeit
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Termine / Fristen
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 samt den erforderlichen Nachweisen gestellt werden.
Bitte vergessen Sie nicht Ihre e-card, diese ist zur eindeutigen Personenidentifizierung bei der Antragstellung vorzulegen!
Hinweise
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Auf die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anruf-Sammel-Taxi
- Parkscheinverkauf
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
- Kulturpass
- An-/Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes
- Anerkennung der Vaterschaft
- Anmeldung Grünpatenschaften
- Anruf-Sammel-Taxi - Fahrscheinverkauf
- Anzeige Errichtung Grabdenkmal
- Auskunftssperre
- Bestattungsanfragen (Beerdigungen)
- Bücherverkauf (über Tulln bzw. Langenlebarn)
- Bürger-Engagement: „Wir alle sind Tulln“
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ehrengräber
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Fahrbewilligungen
- Fahrradhelme
- Fischereilizenz für das Aubad
- Friedhofsverwaltung
- Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- Gelbe Säcke
- Generation "60+“-Pass
- Grabvergabe
- Grabverlängerungen
- Grabverwaltung (Verstorbene, Gräber)
- Grabverzicht
- Heizkostenzuschuss 2024/25 - Gemeinde Tulln
- Hunde "Gassi-Sackerl"
- Hundeabgabe (Hundesteuer)
- Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
- Hundemarken-Ausgabe
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Kriegsgräber
- Lebensbestätigung
- Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer
- Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
- Meldebestätigung
- Müllsäcke
- Mülltonnen/Änderung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- Rundfunkgebührenbefreiung - Ausgabe Antragsformular
- Skihelme
- SozialCard
- Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Strafregisterbescheinigung
- Volksbegehren (Stimmlisten, Unterstützungserklärungen)
- Wahlen / Wählerverzeichnis
- Wählerevidenz (Auslandsösterreicher)
- Wahlkarten
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
- Schnuppertickets: Klimaticket Metropolregion zum Ausborgen