Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Strafregisterbescheinigung

Informationen

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.

Für die Führung des Strafregisters ist die Landespolizeidirektion Wien(Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig.

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds- oder Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf Antrag hin ausgestellt werden.

Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als 3 Monate sein.

Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden.

Seit 1. Juli 2020 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" beantragt und ausgestellt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at

Formulare

Notwendige Unterlagen

- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en - z.B. durch Reisepass oder Personalausweis)

- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden

- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht

- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung

Zuständigkeit

Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung erfolgt im Bürgerservice der Stadtgemeinde Tulln und im Bürgerservice Langenlebarn.

Kosten

Für den Antrag:

  • generell € 14,30

Für die Ausstellung:

  • Zeugnisgebühr € 14,30
  • Bundesverwaltungsabgabe € 2,10

Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle , z.B. ArbeitgeberIn, Behörde, dient.

Termine / Fristen

Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung wird sofort erledigt - das Dokumenmt kann vom AntragstellerIn gleich mitgenommen werden.

Hinweise

Bei der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) kann auch mittels Bürgerkarte die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) beantragt werden.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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