Strafregisterbescheinigung
Informationen
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.
Für die Führung des Strafregisters ist die Landespolizeidirektion Wien(Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds- oder Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf Antrag hin ausgestellt werden.
Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als 3 Monate sein.
Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden.
Seit 1. Juli 2020 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" beantragt und ausgestellt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at
Formulare
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en - z.B. durch Reisepass oder Personalausweis)
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden
- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung
Zuständigkeit
Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung erfolgt im Bürgerservice der Stadtgemeinde Tulln und im Bürgerservice Langenlebarn.
Kosten
Für den Antrag:
- generell € 14,30
Für die Ausstellung:
- Zeugnisgebühr € 14,30
- Bundesverwaltungsabgabe € 2,10
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle , z.B. ArbeitgeberIn, Behörde, dient.
Termine / Fristen
Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung wird sofort erledigt - das Dokumenmt kann vom AntragstellerIn gleich mitgenommen werden.
Hinweise
Bei der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) kann auch mittels Bürgerkarte die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) beantragt werden.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
- Susanne Pointner
- Stefan Gotthart
- Maria Schreiber
- Ariane Nefischer
- Stefan Falschlehner
- Isabella Gneth
- Daniela Schaffler-Degold
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anruf-Sammel-Taxi
- Parkscheinverkauf
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
- Kulturpass
- An-/Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes
- Anerkennung der Vaterschaft
- Anmeldung Grünpatenschaften
- Anruf-Sammel-Taxi - Fahrscheinverkauf
- Anzeige Errichtung Grabdenkmal
- Auskunftssperre
- Bestattungsanfragen (Beerdigungen)
- Bücherverkauf (über Tulln bzw. Langenlebarn)
- Bürger-Engagement: „Wir alle sind Tulln“
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ehrengräber
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Fahrbewilligungen
- Fahrradhelme
- Fischereilizenz für das Aubad
- Friedhofsverwaltung
- Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- Gelbe Säcke
- Generation "60+“-Pass
- Grabvergabe
- Grabverlängerungen
- Grabverwaltung (Verstorbene, Gräber)
- Grabverzicht
- Heizkostenzuschuss 2024/25 - Gemeinde Tulln
- Heizkostenzuschuss 2024/25 - Land NÖ
- Hunde "Gassi-Sackerl"
- Hundeabgabe (Hundesteuer)
- Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
- Hundemarken-Ausgabe
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Kriegsgräber
- Lebensbestätigung
- Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer
- Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
- Meldebestätigung
- Müllsäcke
- Mülltonnen/Änderung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- Rundfunkgebührenbefreiung - Ausgabe Antragsformular
- Skihelme
- SozialCard
- Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Volksbegehren (Stimmlisten, Unterstützungserklärungen)
- Wahlen / Wählerverzeichnis
- Wählerevidenz (Auslandsösterreicher)
- Wahlkarten
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
- Schnuppertickets: Klimaticket Metropolregion zum Ausborgen