Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall

Informationen

 

Es wurde eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragt. Dieser Bestattung sind die erforderlichen Dokumente zu übergeben.

Gegebenenfalls kann die Beurkundung auch von den Hinterbliebenen vorgenommen werden.

Information auf help.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Der Sterbefall erfolgte in der Gemeinde Tulln an der Donau, Langenrohr, Tulbing, Königstetten oder Judenau-Baumgarten.

Es wurde eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragt. Dieser Bestattung sind die erforderlichen Dokumente zu übergeben.

Notwendige Unterlagen

Verstorbene/r ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
  • Meldezettel
  • Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung

Verstorbene/r verheiratet:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass) - Meldezettel
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung

Verstorbene/r verwitwet oder geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis der Auflösung der Ehe: Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen Ehepartners/Ehepartnerin, Scheidungsurteile oder Beschlüsse
  • Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung

Zu beachten:

Für fremdsprachige Urkunden ist eine internationale Ausfertigung oder beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen/eine gerichtlich beeideten/beeidete Dolmetscher/Dolmetscherin oder Übersetzer/Übersetzerin sowie - falls erforderlich - eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung notwendig.

Zuständigkeit

Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist, zuständig.

Kosten

Jede Sterbeurkunde kostet € 9,30.

Termine / Fristen

Der Todesfall muss am nächstfolgenden Werktag dem Standesamt Tulln angezeigt werden.

Hinweise

Informationen zu "Todesfall" bei help.gv.at

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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