Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Grabvergabe

Informationen

Grabstellen werden bei Neuankauf für 10 Jahre (Erdgräber), 20 Jahre (Wandurnengräber) bzw. 30 Jahre (Grüfte) eingelöst. Nähere Informationen finden Sie in der Friedhofsordnung.

Notwendige Unterlagen

Ansuchen bei der Friedhofsverwaltung

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Kosten

Preise variieren je nach Art und Standort des Grabes, nähere Informationen sind in der Friedhofsgebührenordnung nachzulesen.

Termine / Fristen

Grabeinlöse für 10 Jahre

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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